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EEG 2021: Doppelförderungsverbot bei Stromsteuerbefreiung

Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 gibt es das Doppelförderungsverbot und die Regelung wird im EEG 2021 fortgeführt.

Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Anlagenbetreiber für EEG-geförderten Strom zusätzlich von einer Stromsteuerbefreiung profitieren.

Bei steuerbefreitem Strom wird die EEG-Vergütung bzw. Marktprämie um die Höhe der Steuerbefreiung gekürzt .

Ob Sie betroffen sind und was Sie tun müssen, entnehmen Sie bitte anliegendem Infoblatt:

Gesetzlicher Hintergrund:

Informationen:

Sie haben noch Fragen?

Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt:

Team Einspeisung

Langewahler Straße 60

15517 Fürstenwalde

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