Netzentgelte der E.DIS Netz GmbH
Netzentgelte der E.DIS Netz GmbH ab dem 1. Januar 2022 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG:
Die E.DIS Netz GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen.
Die für das Jahr 2022 geltenden Netzentgelte für das Stromverteilnetz der E.DIS Netz GmbH haben sich gegenüber den am 7. Oktober 2021 veröffentlichten, voraussichtlichen Netzentgelten nicht geändert.
Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 1. Januar 2022 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstigen Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2022 erfordern.