Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist der leistungsbezogene Kostenanteil des Anschlussnehmers an den Herstellungs- oder Verstärkungskosten des örtlichen Verteilungsnetzes der Netzebene Niederspannung einschließlich der vorgelagerten Transformatorstationen des Netzbereiches. Eine Kostenreduktion um 50% und die Durchmischung der Leistungsanforderungen gemäß §11 NAV sind in den spezifischen BKZ-Werten berücksichtigt.
Den spezifischen BKZ für den Anschluss im Niederspannungsverteilnetz und an der Niederspannungsverteilung der Ortsnetzstation entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Die BKZ Berechnung bei Anschlüssen die nicht unter die Niederspannungsanschlussverordnung fallen, wird von der Bundesnetzagentur als angemessen und transparent betrachtet, wenn die Kostenbeteiligung auf Basis des Leistungspreismodells ermittelt wird.
Die E.DIS Netz GmbH ist als Netzbetreiber berechtigt, von leistungsgemessenen Anschlussnehmern einen weiteren BKZ zu erheben, wenn diese ihre Leistungsanforderung über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus erhöht haben.
Der BKZ für leitungsgebundene Erdgashausanschlüsse ist der Kostenanteil des Anschlussnehmers an den Herstellungs- oder Verstärkungskosten des örtlichen Verteilungsnetzes im Netzbereich. Eine Kostenreduktion um 50% und die Durchmischung der Leistungsanforderungen sind in den spezifischen BKZ-Werten berücksichtigt.
Die E.DIS Netz GmbH ist als Netzbetreiber berechtigt, von leistungsgemessenen Anschlussnehmern einen weiteren BKZ zu erheben, wenn diese ihre Leistungsanforderung über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus erhöht haben
Kontakt
Für Anfragen zum Netzanschluss nutzen Sie bitte unser